Welche Vorschriften für den Bau eines Pools im Garten gibt es?
Einen Pool im Garten hätten wohl die meisten Hausbesitzer gerne. Manche gehen das Projekt tatsächlich an und merken schnell, dass der Bau eines Pools im Garten an einige Vorschriften gebunden ist. Allerdings ist die Sorge über mögliche Baugenehmigungen nicht pauschal nötig. In manchen Fällen muss diese nämlich gar nicht vorliegen.
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Das Bundesland macht die Regeln
Der Bau eines Pools und die damit verbundenen Rechtsvorschriften sind in Deutschland keinesfalls einheitlich geregelt. Tatsächlich hängt es vom Bundesland ab, was zulässig ist und welche Genehmigungen vorab eingeholt werden müssen. Davon betroffen sind vor allem Grenzabstände zur Straße und zu Nachbarbauten. Allgemein gilt aber: Planschbecken und Aufstellbecken kann sich jeder in den Garten stellen ohne das vorab mit den Nachbarn oder gar der Gemeinde abzustimmen.
Ebenfalls einheitlich geregelt ist außerdem: Ein Swimmingpool ist eine Nebenanlage, sofern es sich nicht um einen mobilen Pool (Aufstellbecken oder Planschbecken) handelt. Er wird also ebenso behandelt wie ein Terrassenhaus oder eine Garage und entspricht einer baulichen Veränderung auf dem Grundstück. Eine Nebenanlage muss immer eine untergeordnete Rolle auf dem Grundstück einnehmen. Das heißt: Der Pool dürfte nicht mehr Fläche vereinnahmen als es das zugehörige Haus auf dem Grundstück tut.
Auf die Größe kommt es an
Eine Baugenehmigung muss nicht vorliegen. Wer einen Pool mit einer Größe von maximal 50 bis 100 Kubikmetern (abhängig vom Bundesland) plant. Darüber hinaus ist es aber unumgänglich, den Gang zur Gemeinde anzutreten und einen Bauantrag für eine Nebenanlage zu stellen. Hauseigentümer sollten sich bewusst machen, dass dieser Antrag abgelehnt werden kann, sofern einige Richtlinien nicht erfüllt sind. Das kann beispielsweise der Abstand zu den Nachbarn sein oder auch der Abstand zur Straße und zu Gehwegen. Ein Bebauungsplan gibt Auskunft darüber, was im jeweiligen Baugebiet zulässig ist und was nicht. Beachtet werden sollte allerdings, dass es Häuser gibt, die so alt sind, dass keinerlei Bebauungsplan vorliegt. Meist ist das allerdings innerhalb der Gemeinde angeglichen worden und es gibt dennoch Vorschriften. Am besten informiert man sich bereits vor dem Antrag darüber und holt die Informationen ein, damit die Vorarbeit nicht möglicherweise umsonst ist.
Hier darf nicht gebaut werden
Aber es gibt auch Ausnahmen und auf manchen Grundstücken muss auf einen Pool verzichtet werden, weil der Bau nicht zulässig ist. Darf ein Grundstück generell nur landschaftlich genutzt werden, handelt es sich um einen reinen Garten oder liegt ein Denkmalschutz vor, sind die Erfolgsaussichten auf eine Baugenehmigung praktisch ausgeschlossen.
Wichtig: Wurde eine Baugenehmigung erteilt, sollte mit dem Bau dann auch tatsächlich losgelegt werden. Die Genehmigung gilt nämlich nur für 3 Jahre und muss anschließend neu beantragt werden, falls der Bau bis dahin nicht umgesetzt wurde.
Vorschriften zur Sicherheit
Es gibt außerdem Vorschriften, die eingehalten werden müssen, damit auch keine dritten Personen eventuell einen Schaden erleiden können. So ist es beispielsweise nötig, den Pool abzusichern. Das heißt nicht zwangsläufig, dass er tatsächlich eingezäunt werden muss, aber er sollte so liegen, dass nicht Passanten hinein fallen können. Falls das den Hauseigentümern nicht möglich ist, muss stattdessen eine Abdeckung her und der Pool bei Nichtbenutzung komplett abgedeckt werden. Im Prinzip ist es Auslegungssache, ob eine dichte Hecke ebenfalls als „Zaun“ oder „Abgrenzung“ dient. Hier lohnt sich im Zweifel immer eine Rechtsberatung, um auf Nummer sicher zu gehen. Im Idealfall wird das Grundstück dann besichtigt und eine einmalige Einschätzung gegeben, ob zur Sicherheit eine dauerhafte Abdeckung des Pools nötig ist oder nicht.
Einfach loslegen ist nicht möglich
Wer einfach loslegt und den Garten schon einmal umgraben lässt, begeht einen großen Fehler. Vor Baubeginn muss geprüft werden, wie viele Kubikmeter das eigene Pool im Garten umfassen soll und ob eine Baugenehmigung nötig ist. Mit eventuellen Baggerarbeiten muss immer gewartet werden, bis die endgültige Freigabe vorliegt. Wer sich aber an alle Vorschriften und Regelungen hält, kann das eigene kühle Nass sorgenlos genießen.