Baukindergeld für den Immobilienerwerb nutzen

Gehören Sie auch zu den Menschen, auf deren Wunschliste der Erwerb einer eigenen Immobilie auf den oberen Rängen zu finden ist? Leider ist es in der heutigen Zeit nicht gerade einfach, sich diesen Wunsch auch zu erfüllen. Wie es Ihnen mit Baukindergeld trotzdem gelingt, erklären wir in diesem Ratgeber.

Was ist das Baukindergeld?

Seit 2018 gibt es das Baukindergeld nun bereits in Deutschland. Es ist eine staatliche Förderung, die Familien mit Kindern erhalten, wenn sie Immobilien kaufen oder bauen lassen möchten. Sie erhalten das Baukindergeld als Zuschuss hierfür. Da die Eigenheimzulage 2005 abgeschafft wurde, soll es den Erwerb von Eigentum nun wieder erleichtern. Doch wie sieht das in der Praxis aus?

Baukindergeld gibt es für alle Familien mit Kindern, die zwischen Januar 2018 und Dezember 2020 eine Immobilie kaufen oder bauen möchten. Hier zählt das Datum der Baugenehmigung oder des Kaufvertrages. Der Antrag muss nach dem Einzug nach spätestens drei Monaten gestellt werden. Zum letzten Mal ist dies am 31. Dezember 2023 möglich. Es gibt aber noch weitere Details zur Antragstellung für das Baukindergeld. So werden nur Kinder berücksichtigt, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet ist, die bei den Eltern wohlen und Anspruch auf Kindergeld haben.

Das Baukindergeld gilt nicht nur für Häuser, sondern auch für Wohnungen. Sie dürfen keine Immobilien besitzen, ehe Sie den notariellen Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erhalten haben. Die Förderung gilt lediglich für Bestandsimmobilien oder Neubauten. Für Um- und Anbauten sowie Sanierungen wird kein Baukindergeld gezahlt. Die Wohnfläche ist nicht begrenzt. Gezahlt wird das Baukindergeld bundesweit und muss nicht zurückgezahlt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Die jährliche Höhe des Baukindergeldes beträgt 1.200 Euro für jedes Kind. Gezahlt wird die Förderung innerhalb eines Zeitraums von zehn Jahren. Doch es gilt auch eine Einkommensgrenze zu beachten. Das Einkommen von Familien mit einem Kind darf höchstens bei 90.000 Euro jährlich liegen. Für alle weiteren Kinder steigt die Summe je Kind um 15.000 zusätzlich pro Jahr an. Für viele Familien verbessert sich so die Eigenkapitalbasis, insbesondere dann, wenn der Immobilienerwerb ohne Eigenkapital geplant ist.

Gibt es die Förderung für Neubauten und für Bestandsimmobilien?

Die Förderung in Form des Baukindergeldes wird sowohl für Neubauten als auch für Bestandsimmobilien gezahlt.

Welche Voraussetzungen müssen beachtet werden?

Es ist unerheblich, um welche Immobilienart es sich handelt, um die Förderung zu erhalten. Sie können eine Wohnung oder ein Haus kaufen, welche bereits bestehen oder gebaut werden. Die Größe ist ebenso unwichtig. Es werden jedoch lediglich die Immobilien gefördert, die zwischen Januar 2018 und Dezember 2020 erworben werden. Um Baukindergeld zu erhalten, müssen Sie selbst in der Immobilie wohnen. Wird sie vermietet, erhalten Sie keine Förderung.

Es gibt außerdem eine Kaufpreisbeschränkung. Dieser darf ohne Erwerbsnebenkosten für die Immobilie nicht geringer sein als die Höhe des Baukindergeldes.

Sie müssen den Antrag spätestens nach drei Monate nach Ihrem Einzug in die Immobilie stellen. Gültigkeit hat das Datum Ihrer amtlichen Meldebestätigung bezüglich des Einzuges. Allerdings gibt es eine Ausnahme für alle Familien, die ihre Wohnungen oder Häuser gekauft haben, bevor die Förderung durch das Baukindergeld möglich war. Hier darf der Antrag bis zum 31. Dezember 2018 gestellt werden. Wenn Sie Immobilien kaufen, die Sie vorher angemietet haben, müssen Sie den Antrag innerhalb von drei Monaten stellen, nachdem Sie den Kaufvertrag unterschrieben haben.

Sie erhalten die Förderung nur, wenn Ihre Kinder bei Antragsstellung bereits geboren sind, das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und bei Ihnen wohnen.

Der Anspruch auf Kindergeld wird hierbei ebenfalls berücksichtigt. Das bedeutet für Sie, dass Sie nur dann Baukindergeld erhalten, solange Ihr Kind oder Ihre Kinder Anspruch auf das herkömmliche Kindergeld besitzen. Dann aber, bis sie das 25. Lebensjahr erreicht haben. Dazu müssen sie aber zum Zeitpunkt der Antragsstellung zusammen mit Ihnen in der Wohnung oder im Haus wohnen. Zudem müssen Sie den Anspruch auf das Kindergeld haben. Falls Ihre Kinder vorher ausziehen, erhalten Sie die Förderung weiterhin. Für alle Kinder, die geboren werden, wenn der Antrag bereits gestellt ist, wird kein Baukindergeld gezahlt.

Wie erfolgt die Auszahlung?

Das Baukindergeld wird einmal pro Jahr von der KfW, beziehungsweise von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ausbezahlt. Dazu müssen Sie zuvor Ihre Daten angeben, unter anderem auch Ihre Bankverbindung, wohin das Baukindergeld überwiesen werden soll. Zuvor müssen Sie Ihre Identität glaubhaft nachweisen. Das ist sowohl it dem VideoIdent- als auch mit dem PostIdent-Verfahren möglich.

Fazit:

Baukindergeld erhalten alle Familien mit Kindern unter 18 Jahren, die auch alle anderen Voraussetzungen erfüllen. Diese Förderung kann für viele Immobilienerwerb ein wichtiger Baustein in der Immobilienfinanzierung sein.

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