Steuern und Kosten sparen beim Hauskauf
Wer den Kauf einer Immobilie in Betracht zieht, kann die Kosten dafür zwar nicht steuerlich geltend machen. Das gilt sowohl für alle Anschaffungskosten, wie der eigentliche Kaufpreis, Grunderwerbssteuer und die Kosten für den Notar. Nichtsdestotrotz haben die Käufer einige Optionen, um Steuern zu sparen.
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Dem Verkäufer anbieten die Entrümpelung zu übernehmen
Wer eine teure Immobilie kauft kann durch zum Beispiel durch eine Haushaltsauflösung in München noch einmal viel Geld sparen. Der Verkäufer ist froh, dass er sich nicht darum kümmern muss. Der Käufer spart Geld und findet vielleicht noch das eine oder andere Möbelstück dass vielleicht gleich in der Wohnung bleiben soll.
Steuern sparen bei der Grunderwerbssteuer
Beim Kauf einer Immobilie wird die Grunderwerbssteuer fällig, wobei der Zinssatz abhängig vom Bundesland ist. Wichtig ist aber, dass die Steuer meist nicht nur auf das Grundstück, sondern auch auf das bereits gebaute Haus anfällt. Somit zahlt man im Endeffekt doppelt Steuern.
Bei einem getrennten Kauf von Immobilien und Grundstück kann man die Grunderwerbssteuer erheblich reduzieren, da nur der Erwerb des Grundstücks steuerlich geltend gemacht werden kann. In der Regel ist das deutlich preiswerter als das Haus selbst. Allerdings muss man hier sehr vorsichtig sein, da Probleme vorprogrammiert sind, wenn ein zeitlicher bzw. vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf vorliegen. Umso mehr Zeit zwischen den beiden Käufe liegt, desto bessern. Diese Möglichkeit ist allerdings nur bei einem Neubau möglich, denn das Finanzamt liegt bei der Kalkulation den gesamten Preis zugrunde. Bei einer bereits bestehenden Immobilie ist die Trennung nicht möglich. Die Steuerhöhe, die beim Kauf der Immobilie fällig wird, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Doch in den letzten Jahren ist der durchschnittliche Preis deutlich in die Höhe gestiegen.
Kosten für den Umzug bei der Steuererklärung berücksichtigen
Die Kosten für den Umzug, welche ein Hauskauf zur eigenen Verwendung meist mit sich bringt, lassen sich ebenfalls steuerlich absetzen. Bei einem Wohnortwechsel aus beruflichen Beweggründen können Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend machen. Das ist auch der Fall, wenn der Arbeitsweg durch den Umzug deutlich verkürzt wird oder der Arbeitnehmer für einen Job aus dem Ausland zurückkehrt. Hierzu gehören nicht nur die Transportkosten, sondern auch die Meldegebühren und die Kosten für das Ummelden von Kraftfahrzeugen.
Wenn der Umzug aus rein Privatgründen erfolgt, können die entstehenden Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen geltend gemacht werden. Darin kommen alle Einsätze zum Tragen, die an Dienstleiter geleistet wurden, also zum Beispiel Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst. In beiden Fällen müssen alle Ausgaben durch Rechnungen bzw. Belege klar nachweisbar sein.
Beiträge zur Riester Rente geltend machen
Wer in die Riester Rente einzahlt, hat die Option, angespartes Vermögen in die Finanzierung einfließen zu lassen und kann so das Eigenkapital erhöhen. Riester Beiträge können, so wie andere Zulagen, die der Staat dafür zahlt, bis zu einem Betrag von 2.100 Euro pro Jahr von der Steuer abgesetzt werden. Wenn die Wunschimmobilie gefunden wurde, stellt sich die komplizierte Frage der Finanzierung. Wichtig sind dabei die tagesaktuellen Bauzinsen.
Die Möglichkeiten, um beim Kauf von Immobilien Steuern zu sparen sind zwar überschaubar. Trotzdem lohnt es sich hier etwas Zeit und Mühe zu investieren, da man sich auf diese Weise Tausende Euro sparen kann.